Liebe Eltern der Auguste-Viktoria-Schule,
der Vorstand des Schulelternbeirats der Auguste-Viktoria-Schule begrüßt Sie an dieser Stelle ganz herzlich.
Mitglieder des Vorstandes:
Franka Behler-Christiansen
Holger Rathje
Biber Seher
Vorsitzender: Jens Hergenröder
Sie dürfen sich jederzeit mit Ihrem Anliegen an uns wenden.
Unsere Email lautet: avs-elternbeirat@gmx.de
Liste der Schulelternbeiräte (Stand 10/2024)
Eine Liste der aktuellen Schulelternbeiräte kann hier eingesehen werden.
Im Nachfolgenden möchten wir Ihnen noch einige Informationen zur Elternmitwirkung zukommen lassen, die an unserer Schule ausgesprochen gern gesehen wird. Als Elternvertreter/in können Sie sich
aktiv an der schulischen Weiterentwicklung und den dazu beitragenden Entscheidungen beteiligen, z.B. im Klassenelternbeirat, Schulelternbeirat, Kreiselternbeirat und Landeselternbeirat.
- Der Klassenelternbeirat ( § 71 SchulG ) setzt sich aus d. Vorsitzenden und zwei Vertreter/innen zusammen und nimmt an Klassenkonferenzen, pädagogischen Konferenzen, Zeugniskonferenzen und den
Sitzungen des Schulelternbeirats teil. Der Klassenelternbeirat wird in den 5., 7. und 10. Klassen gewählt, und zwar für 2 Jahre in den 5. Klassen und für 3 Jahre in den Klassen 7 und 10.
- Der Schulelternbeirat ( § 72 SchulG ) setzt sich aus den in jeder Klasse gewählten Elternvertretern zusammen. Er unterstützt die Klassenelternbeiräte und ist das Bindeglied zur Schulleitung.
Der Schulelternbeirat, der an der AVS zweimal im Schuljahr tagt, wählt aus seiner Mitte die Vorstandsmitglieder, die Vertreter für die die Schulkonferenz, für die Fachkonferenzen und für den
Kreiselternbeirat.
- Der Kreiselternbeirat ( § 73 SchulG ) ist ein Gremium der schulischen Elternvertretung auf Kreisebene. Für jeden Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt wählen die jeweiligen
Schulelternbeiräte Vertreter für den Kreiselternbeirat. Er ist das Bindeglied zwischen dem Schulelternbeirat und dem Landeselternbeirat. Für die Auguste-Viktoria-Schule sind Herr Volker Behler
und Frau Brigitte Kalvelage in dieses Gremium gewählt worden.
- Der Landeselternbeirat ( § 74 SchulG ) vertritt die Anliegen der Eltern der jeweiligen Schulart auf Landesebene und unterstützt die Arbeit der Schul- und Kreiselternbeiräte. Er setzt
sich zusammen aus einer/einem Vertreter/in der jeweiligen Kreiselternbeiräte.
Weitere nützliche Informationen finden Sie in den Broschüren des IQSH (unten).
Für den Vorstand
Jens Hergenröder